Page 16 - Ausschreibung Gauschießen LG/LP
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13. Die Auswertung erfolgt mittels elektronischer Schussaufnahme. Zum Zweck
der Auswertung werden die erforderlichen Daten elektronisch gespeichert.
14. Jeder abgegebene Schuss wird gewertet, auch wenn er daneben geht.
Probeschüsse sind nicht erlaubt.
15. Sofern zu einem Fall keine Regelung getroffen wurde, sind die Sportordnung
des Deutschen Schützenbundes und die Schießordnung des Bayerischen
Sportschützenbundes maßgebend. Bei etwaigen Differenzen entscheidet das
Gauschützenmeisteramt unter Ausschluss des Rechtswegs.
16. Mit Lösen der Startkarte genehmigt der Schütze / die Schützin, dass sein / ihr
Name, Bild, Wohnort, Vereinszugehörigkeit und die zur Durchführung des
Schießens notwendigen Daten gespeichert und Name, Vereinszugehörigkeit
und Ergebnis in Druckform auf Siegerlisten und im Internet veröffentlicht
wird.
17. Das Schießprogramm ist ausgelegt für LG und LP, sowie LG-Auflage und LP-
Auflage und auf eine Mindestteilnehmerzahl von 150 Schützen. Sollte diese
Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter eine
Kürzung der Preise vor.
18. Für die Versteuerung der Gewinne ist jeder Schütze / jede Schützin selbst
verantwortlich.
19. Änderungen behält sich der Schützengau Pegnitzgrund vor.
20. Geldpreise werden gemäß der Platzierung nach Auswertung auf das Konto
des jeweiligen Vereins überwiesen.
21. Mit der Bezahlung der Einlage erkennt der Schütze / die Schützin die
vorstehenden Bedingungen an.

