Page 16 - Ausschreibung Gauschießen LG/LP
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13.  Die Auswertung erfolgt mittels elektronischer Schussaufnahme. Zum Zweck
                der Auswertung werden die erforderlichen Daten elektronisch gespeichert.

          14.  Jeder  abgegebene  Schuss  wird  gewertet,  auch  wenn  er  daneben  geht.
                Probeschüsse sind nicht erlaubt.

          15.  Sofern zu einem Fall keine Regelung getroffen wurde, sind die Sportordnung
                des    Deutschen  Schützenbundes  und  die  Schießordnung  des  Bayerischen
                Sportschützenbundes maßgebend. Bei etwaigen Differenzen entscheidet das

                Gauschützenmeisteramt unter Ausschluss des Rechtswegs.
          16.  Mit Lösen der Startkarte genehmigt der Schütze / die Schützin, dass sein / ihr

                Name, Bild, Wohnort, Vereinszugehörigkeit und die zur Durchführung des
                Schießens notwendigen Daten gespeichert und Name, Vereinszugehörigkeit
                und  Ergebnis  in  Druckform  auf  Siegerlisten  und  im  Internet veröffentlicht

                wird.
          17.  Das Schießprogramm ist ausgelegt für LG und LP, sowie LG-Auflage und LP-
                Auflage und auf eine Mindestteilnehmerzahl von 150 Schützen. Sollte diese

                Teilnehmerzahl  nicht  erreicht  werden,  behält  sich  der  Veranstalter  eine
                Kürzung der Preise vor.
          18.  Für die Versteuerung der Gewinne ist jeder Schütze / jede Schützin selbst

                verantwortlich.
          19.  Änderungen behält sich der Schützengau Pegnitzgrund vor.

          20.  Geldpreise werden gemäß der Platzierung nach Auswertung auf das Konto
                des jeweiligen Vereins überwiesen.
          21.  Mit  der  Bezahlung  der  Einlage  erkennt  der  Schütze  /  die  Schützin  die

                vorstehenden Bedingungen an.
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