Page 15 - Ausschreibung Gauschießen LG/LP
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Schießbedingungen
für das 69. Gauschießen im Schützengau Pegnitzgrund:
1. Das Schießen ist für alle Schützen offen.
2. Die Königsscheiben dürfen nur von Mitgliedern des Schützengaues
Pegnitzgrund beschossen werden.
3. Jugendschutz: Schüler, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
müssen eine Ausnahmegenehmigung gem. WaffG und eine schriftliche
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Die
Aufsichtspflicht und die Überprüfung der gültigen Ausnahme-genehmigung /
Einverständniserklärung obliegt dem Verein, für den sie starten.
4. Zum Schießen sind nur Luftgewehre und Luftpistolen zugelassen, welche der
Sportordnung des DSB und BSSB entsprechen. Der Schütze ist für seine
Druckluft- / Gaskartusche selbst verantwortlich. Kartuschen mit abgelaufener
Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Der Veranstalter behält sich
vor, Kartuschen am Stand stichprobenartig zu überprüfen.
5. Ein Federbock ist nicht zulässig. Für das Auflageschießen sind nur
regelkonforme Ausrüstungen gem. Sportordnung zulässig. Eigene Auflagen
können verwendet werden.
6. Die bei der erstmaligen Anmeldung gewählte Waffenart (Luftgewehr oder
Luftpistole) gilt als Hauptdisziplin. Wird zusätzlich mit der weiteren Waffenart
geschossen, dürfen hier nur die nachkaufbaren Scheiben beschossen werden.
7. Mehrfachstarts in den Disziplinen Freistehend und Auflage sind möglich. Es
kann hier ebenfalls jeweils mit nur einer Waffenart (entweder LG oder LP) die
Königsscheibe beschossen werden (beachte 6.)
8. Der Luftpistolen-Teiler beträgt 2,8
9. Der Auflage-Faktor beträgt 1,9
10. Einlage und Nachkauf werden mit Glück und Meister kombiniert geschossen.
11. Bei Ring- oder Teilergleichheit entscheidet die Deckserie bzw. das Deckblatt.
Bei absoluter Gleichheit entscheidet die niedrigere Start-nummer.
12. Reklamationen über die Wertung und das Ergebnis können nur direkt nach
der Auswertung eingereicht werden. Spätere Reklamationen bleiben
unberücksichtigt.

