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Ausschreibung für das  45. Gauschießen  KK-Sportpistole




                             Schießbedingungen





        a. Jeder Schütze muss im Besitz eines gültigen Schützenausweises sein. Jungschützen, die das 14. Lebensjahr
        noch nicht vollendet haben, müssen eine Ausnahmegenehmigung gemäß WaffG und die schriftliche
        Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Aufsichtspflicht und die Überprüfung der
        gültigen Ausnahmegenehmigung obliegen dem Verein, für den sie starten.

        b. Wird kombiniert geschossen, so hat dies der Schütze vorher klar und deutlich anzusagen.

        c. Jeder Schütze hat vor Beginn des Schießens eigenverantwortlich die Scheiben zu prüfen und vor dem
        Verlassen des Schießstandes bei der Aufsicht abzugeben. Der Stand darf nicht mit Scheiben verlassen werden.

        d. Bei Teilergleichheit entscheidet die niedrigere Startnummer, bei Ringgleichheit die Rückwärtswertung, bei
        Prämiengleichheit die bessere Serie bzw. der bessere Tiefschuss.

        e. Auf jeder Scheibe kann von einem Schützen nur ein Preis gewonnen werden.


        f. Eine Änderung der Schießzeit bleibt der Schießleitung vorbehalten.

        g. Die Preise werden beim Gauehrenabend ausgegeben. Eine Zusendung der Preise erfolgt auf Kosten und
        Gefahr des Empfängers.

        h. Bei etwa auftretenden Ereignissen, die einen reibungslosen Verlauf des Schießens in Frage stellen, können
        keine Ersatzansprüche gestellt werden.

        i. Für die Durchführung des Schießens ist die Sportordnung des DSB und die Schießordnung des BSSB
        maßgebend. Bei etwaigen Differenzen entscheidet das Schützenmeisteramt unter Ausschluss des Rechtsweges.

        j. Das Schießprogramm ist ausgelegt für KK-Sportpistole und auf eine Mindestteilnehmerzahl von 50 Schützen.
        Sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der ausrichtende Verein eine Kürzung der Preise
        vor.

        k. Für die Versteuerung der Gewinne ist jeder Schütze selbst verantwortlich.

        l. Die elektronische Datenspeicherung dient ausschließlich der Durchführung des Preisschießens. Jeder
        Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung von Namen, Ergebnissen und Bildern in der Presse und im Internet
        einverstanden.

        m. Reklamationen jeder Art müssen sofort nach Beendigung des Schießens erfolgen.

        n. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erfolgt automatisch eine Anerkennung dieser allgemeinen
        Bestimmungen.

        o. Gaukönigsketten:
        Die Königsketten sollen einheitlich gestaltet werden. Die Taler werden von den Königen gestellt, der
        Schützengau bezahlt die Fassung und das Anbringen der Taler.
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